Schuldbuchforderungen

Schuldbuchforderungen
Schuldbuchforderungen,
 
gegenüber einer öffentlichen Gebietskörperschaft beziehungsweise einem Sondervermögen des Bundes bestehende Darlehensforderungen, die nicht durch Wertpapiere verbrieft, sondern lediglich als Buchschulden (»Wertrechte«) durch Eintragung in ein Schuldbuch beurkundet sind. Die Bundeswertpapierverwaltung führt gesonderte Schuldbücher für den Bund und dessen Sondervermögen. Die zu den öffentlichen Anleihen zählenden Schuldbuchforderungen sind wie Schuldverschreibungen zum Börsenhandel zugelassen und können bei der Deutschen Bundesbank beliehen werden (lombardfähige Wertpapiere). Der Käufer einer im Schuldbuch verzeichneten Anleihe kann sich zwar selbst im Schuldbuch als Gläubiger eintragen lassen (Einzelschuldbuchforderungen); um die Abwicklung des Handels zu vereinfachen, wird aber in der Regel eine Wertpapiersammelbank als Treuhänder in das Schuldbuch eingetragen (Girosammelverwahrung der Schuldbuchforderungen). Eigentumsübertragungen werden dann durch Umbuchung bei den beteiligten Wertpapiersammelbanken durchgeführt (Schuldbuchgiroverkehr). Vorteile ergeben sich für den Emittenten der Schuldbuchforderung daraus, dass Kosten für das Drucken von Wertpapieren sowie für die Einlösung der Zinsscheine entfallen, und für den Erwerber daraus, dass die Verwaltung der Schuldbuchforderungen sowie die bargeldlose Überweisung von Zins- und Tilgungsleistungen kostenlos erfolgt.

Universal-Lexikon. 2012.

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